Verkauf von einem Baugrundstück für Doppelhaushälfte in exponierter Lage in BlausteinDie Stadt Blaustein bietet das voll erschlossene, unbebaute Grundstück Flurstück 146/45 zum Verkauf an. Nach Festsetzung des rechts- kräftigen Bebauungsplans „Südlich Oberberghofstraße“ ist ausschließlich eine Bebauung des Grundstücks mit Doppelhaushälfte zulässig. Schöner Wohnraum in sonniger und exklusiver Lage: Durch gute Verkehrsanbindung bei gleichzeitiger Einbettung in eine reizvolle Naturlandschaft bietet das neue Baugebiet in der Oberberghofstraße 54/1 mit einer Grundstücksgröße von 305 m² für Kaufinteressenten ein gutes Stück Ruhe, Zukunft und Lebensqualität. Das Grundstück kann mit Sockelgeschoss und 2 Vollgeschossen attraktiv bebaut werden. Die Lage ist äußerst exponiert am Berghang und tollen Blick nach Süden. Die Stadt Blaustein wird das Baugrundstück im Bieterverfahren an den jeweiligen Höchstbietenden verkaufen. Für die Bewerber ist demnach Folgendes zu beachten:
- Bewerbungen in Form eines Angebotes können nur von privaten Personen abgegeben werden.
- Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchst gebotenen Preis.
- Das Mindestgebot beträgt 530,00 €/m² zzgl. den üblichen Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer).
- Für die Bebauung des Grundstücks gilt der rechtskräftige Bebauungsplan „Südlich Oberberghofstraße".
- Mit dem Erwerber des Grundstücks wird im Kaufvertrag eine verbindliche Frist zur Bebauung (Bauverpflichtung) des Grundstücks vereinbart.
- Die Vorlage einer aktuellen Finanzierungsbestätigung bzw. ein Bonitätsnachweis in Höhe des gebotenen Kaufpreises ist notwendig.
- Abgabefrist für die Bewerbungen (inkl. Angebotsumschlag) ist Montag, 10.02.2025 (08.00 Uhr) Die Angebote dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Umschlag verschlossen eingereicht werden.
(Bitte die Gebote nicht per E-Mail mitteilen!)
Sollten Sie Interesse an dem angebotenen Grundstück haben und am Bieterverfahren teilnehmen wollen, so wenden Sie sich für weitere Informationen gerne per E-Mail unter bauplatz@blaustein.de oder telefonisch unter 07304/802 1141 an Frau Atas bzw. unter 07304/802 1143 an Frau Rosenkranz.
Bei Fragen zu Bebauungsmöglichkeiten erhalten Sie weitere Informationen auf Wunsch per E-Mail von Frau Matischok (angela.matischok@ blaustein.de) oder direkt bei der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis (0731 185-0).
Die Entscheidung über die Veräußerung des Grundstücks ist freibleibend und wird endgültig vom Gemeinderat der Stadt Blaustein getroffen. Gleichzeitig wird hiermit klargestellt, dass aus jedwedem Angebot keine Verpflichtung zum Abschluss des Kaufvertrages entsteht.