Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 0192- 01/10 "Teurershof I, Änderung Sulmeisterweg"
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 0192-01/10 "Teurershof I, Änderung Sulmeisterweg" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) jeweils als Satzung beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 0192-01/10 "Teurershof I, Änderung Sulmeisterweg" umfasst die Flurstücke 1013/11, 1013/12 und 1013/14 der Flur O der Gemarkung Schwäbisch Hall mit einer Fläche von ca. 0,39 ha (siehe Übersichts- plan).
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung der Stadt Schwäbisch Hall in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro LKP+ Ingenieure, Mutlangen vom 05.03.2024. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Dipl. Landschaftsplanerin Katharina Jüttner, Gerabronn vom 21.04.2023 (Anlage 1) sowie das Quartiersbezogene Mobilitätskonzept der Firma Röwisch Wohnbau Regional GmbH, Schwäbisch Hall vom 03.08.2023 (Anlage 2) beigefügt.