🤔 Häufig gestellte Fragen
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg führt sozialmedizinische Begutachtungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung durch, darunter die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit, Arbeitsfähigkeit, Rehabilitationsbedarf sowie die Prüfung von Heil- und Hilfsmitteln.
Bei einer Pflegebegutachtung besucht ein Gutachter den Pflegebedürftigen, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Die wichtigsten Informationen und Ablaufdetails sind in einem bereitgestellten Flyer zusammengefasst.
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organen wie dem Verwaltungsrat und dem Vorstand. Die Rechtsaufsicht liegt beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Versicherte und Beschäftigte können sich vertrauensvoll an die unabhängige Ombudsperson wenden, Herr Peter Niedergesäss, der als unparteiische Ansprechperson für Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes fungiert. Die Kontaktaufnahme ist vertraulich und die Verfahren sind kostenfrei.