🎯️ Über Uns
Öllingen: Ein ruhiger Wohnort im Alb-Donau-Kreis
Öllingen ist eine charmante Gemeinde im nördlichen Alb-Donau-Kreis, die sich durch ihre landwirtschaftliche Prägung und idyllische Lage auszeichnet. Mit einer Höhenlage von 526 Metern über dem Meeresspiegel bietet Öllingen nicht nur eine atemberaubende Aussicht, sondern auch ein ruhiges Wohnumfeld für Familien und Naturfreunde. Die Gemeinde liegt am Südhang der Flächenalb zum Langenauer Becken hin und ist nur 3 km von Langenau sowie jeweils 23 km von den Städten Ulm und Heidenheim entfernt. Diese zentrale Lage macht Öllingen zu einem attraktiven Wohnort für Pendler und bietet gleichzeitig einen hohen Lebensstandard inmitten einer malerischen Landschaft.
Umfassende Informationen für die Gemeinschaft
Die Gemeindeverwaltung Öllingen hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Bürgern umfassende Informationen über verschiedene Themenbereiche bereitzustellen. Auf der offiziellen Website finden Interessierte alles Wissenswerte zu Wohnen, Wandern, Geschichte, lokalen Firmen und Tourismusangeboten in der Region. Die Plattform wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert, um sicherzustellen, dass die Bewohner stets Zugang zu aktuellen Informationen haben. Bei spezifischen Fragen oder Anliegen können sich die Bürger direkt an das Rathaus wenden, wo Unterstützung angeboten wird.
Engagement für die lokale Gemeinschaft
Die Gemeindeverwaltung setzt auf Transparenz und Bürgernähe. Durch regelmäßige Aktualisierungen des Angebots auf ihrer Website fördert sie den Austausch zwischen Verwaltung und Bevölkerung. Das Team im Rathaus steht bereit, um Anfragen entgegenzunehmen und hilfreiche Informationen bereitzustellen. Dieses Engagement zeigt sich nicht nur in der Bereitstellung von Dienstleistungen, sondern auch in der aktiven Förderung eines lebendigen Gemeindelebens in Öllingen.
🗞️ Letzte Printanzeigen
Ausschreibung der Stelle der/des ehrenamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
Die Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Öllingen mit 564 Einwohnern ist infolge Eintritts in den Ruhe-
stand des bisherigen Amtsinhabers zum 01.01.2025 neu zu besetzen. Die
Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 13. Oktober 2024, eine eventuell not-
wendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 27. Oktober 2024 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
(Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen
in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber
müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die
Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der
Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach Veröffentlichung dieser
Stellenausschreibung im Mitteilungsblatt Unteres Lonetal am
29. Juni 2024 und spätestens am Montag, 16. September 2024, 18.00 Uhr,
schriftlich bei der bzw. dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses -
Bürgermeisteramt - Hauptstraße 42 - 89129 Öllingen verschlossen mit der
Aufschrift,, Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum
Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
-10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung
wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe
des Namens und der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers von
der Gemeinde Öllingen, Hauptstraße 42, 89129 Öllingen kostenfrei ausgegeben);
-eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der
Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung
auf amtlichem Vordruck;
-eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass
kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung
vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
-Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung
eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.
In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch
die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der
ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs.1 des Kommunalwahlgesetz).
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen
Versammlung werden Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
✉️ Kontakt
Bewertung 4,7 von 5
Adresse Hauptstraße 68, 89129 Öllingen, Deutschland
Telefon +49 7345 7502
Webseite oellingen.de